Schnelles und nachhaltiges Bauen, Aufstocken und Sanieren mit Holz
Im Rahmen der Expo Real 2019 trafen sich Experten der Holzbau-Branche zur Auftaktveranstaltung des Netzwerks Holzbau München. Organisator Andreas Lerge, Geschäftsführer Wood Real Estate, eröffnete den Abend und begrüßte seine Gäste mit den Themen Digitalisierung und Professionalisierung im Holzbau. Aktuell finden sich größere Holzbauprojekte in deutschen Städte noch unterrepräsentiert, aber der generelle Bedarf an Wohnraum in München steigt bis 2025 um ca. 250.000 Wohnungen. Grund genug, durch serielle Bauweise und industrielle Vorfertigung den urbanen Holzbau zum Standard zu machen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Durch das Systembauen sinken die Baukosten, für die Montage von vorgefertigten Modulen braucht man nur wenige Fachkräfte vor Ort, die Bauzeit und die Lärm- sowie Verkehrsbelastung verringern sich.
Holz ist so stabil, dass man damit Hochhäuser bauen kann und gleichzeitig konkurrenzlos leicht, dass man Bestandbauten damit aufstocken kann. Ein weiterer Beitrag zum aktiven Klimaschutz ist das Sanieren und Modernisieren mit dem mehr als ausreichend nachwachsenden Rohstoff Holz. In Summe können damit allein in Bayern 18 Mio. Tonnen CO2 gebunden werden. Alexander Gumpp, Kuratoriumsvorsitzender von proHolz Bayern hält es als zwingend erforderlich, dass eine Lebenszyklusbetrachtung und die Einhaltung von Grenzemissionen verpflichtender Bestandteil von Bauprojekten sind. Aktuell entsteht in München eine ökologische Mustersiedlung: der Prinz Eugen Park. Ein vorbildlicher urbaner Holzbau, der viel Wohnraum für viele Generationen schafft. Wir setzen uns für eine nachhaltige Forst- und Holzwirtschaft in Bayern ein, um mehr Holzbauprojekte zu realisieren, damit wir bis 2030 München eine „Holzbaustadt“ nennen können.
Der Schweighofer Prize prämiert innovative Ideen, Technologien, Produkte und Services entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Forst-und Holzwirtschaft zu steigern.
Der Schweighofer Prize wird seit 2003 im Zwei-Jahres-Abstand verliehen und ist jeweils mit einem Gesamtbetrag von € 300.000 vor Steuern dotiert. Der Schweighofer Prize gliedert sich in einen Hauptpreis und mehrere Innovationspreise.
Alle natürlichen Personen und Personengruppen, ungeachtet ihres Alters, ihres Ausbildungsstandes oder ihres Arbeitsverhältnisses, welche eine Leistung entsprechend den Ausschreibungsbedingungen erbracht haben, sind teilnahmeberechtigt. Auch Organisationen können einreichen. In erster Linie sollen aber die Menschen, die bereits Großes für die Europäische Forst- und Holzwirtschaft geleistet haben oder gerade innovative Lösungen entwickeln, in den Mittelpunkt gerückt werden.
Das neue Förderdarlehen der NRW.BANK richtet sich an alle Wohnungseigentumsgesellschaften (WEGs) in NRW, die den überwiegend selbst genutzten Wohnraum modernisieren oder sanieren wollen, keine gewerblichen Vermieter als Mitglieder haben und aus mindestens fünf Eigentümern bestehen. Kleinere WEGs können auf das Förderprogramm NRW.BANK.Gebäudesanierung zurückgreifen.
Die Nutzbarkeit des Kredits erstreckt sich über Investitionen in
Energieeffizienz, zum Beispiel:
Erneuerung der Heizungsanlage oder deren Komponenten
Einbau neuer Fenster und Dämmungen
Fassadensanierung
Umweltschutz, zum Beispiel:
Schadstoffsanierung
Ressourcenschonung etwa durch neue Sanitärinstallationen
Bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Barrierefreiheit, zum Beispiel:
Änderung des Gebäudezuschnitts
Beseitigung von Barrieren
Nachrüsten mit Aufzügen und Treppenliften
sowie die Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen.
Wie funktioniert der WEG-Kredit?
WEGs können individuelle Maßnahmen mit bis zu 10 Millionen Euro über das Förderprogramm finanzieren. Pro Wohneinheit stehen dabei maximal 30.000 Euro zur Verfügung. Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr und festem Zinssatz über die gesamte Laufzeit. Beantragt wird der Kredit durch die Hausverwaltung über die von der WEG gewählte Hausbank. Die NRW.BANK übernimmt hierbei 50% des Risikos der Hausbank.
Berlin: Der BUND hat am 4. Mai 2018 einen Abschaltplan für Atomkraftwerke (AKW) und Kohlekraftwerke vorgelegt. Diese Analyse zeigt, dass das Stilllegen der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke bis 2020 und eine deutliche Beschleunigung des Atomausstiegs in Deutschland möglich sind, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. “Der Abschaltplan ist eine Aufforderung an die politisch Handelnden endlich tätig zu werden”, erklärt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger bei der Vorstellung des Abschaltplans in Berlin.
Der BUND hat in dem Abschaltplan eine konkrete Leistungsbilanz erstellt und nennt Kraftwerke sowie Jahreszahlen für die Abschaltung. Im Fokus stehen dabei die Jahre 2020 und 2023. Dieser Zeitraum gilt als besondere Herausforderung für die Versorgungssicherheit, da in ihn einerseits das gesetzliche Ausstiegsdatum der Atomkraft fällt. Andererseits muss gut die Hälfte der Kohlemeiler vom Netz, um das deutsche Klimaziel 2020 erreichen zu können.
Der BUND-Abschaltplan zeigt, dass das möglich ist und deutlich mehr Kohlekraftwerke kurzfristig vom Netz genommen werden können, als bisher diskutiert wird, und dass dies auch mit einer deutlichen Beschleunigung des Atomausstiegs verbunden werden kann. Im Ergebnis geht der Leistungsüberschuss in Deutschland zwar zurück, aber die Versorgung bleibt auch in Stunden ohne Sonne und mit wenig Wind gewährleistet. “Deutschland hat im ersten Quartal 2018 im Durchschnitt die Stromproduktion von fünf großen Kraftwerken exportiert. Allein vor diesen Hintergrund erstaunt es, dass die neue Bundesregierung sich nicht auf die kurzfristige Stilllegung der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke verständigt hat”, sagt der BUND-Vorsitzende. “Wir wollen mit unserer Analyse zeigen, dass viel mehr möglich ist, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist.”
Der BUND-Abschaltplan legt dar, dass die Versorgungssicherheit gewahrt ist, wenn die Politik nicht weiter abwartet, sondern flankierend zu den Abschaltungen die Energiewende aktiv voran bringt. Die Berechnungen der Leistungsbilanz basieren dabei hauptsächlich auf Werten etwa der Bundesnetzagentur oder der Übertragungsnetzbetreiber. Abweichungen und andere Annahmen werden begründet. “Wir wollen mit unserer Analyse einen wichtigen Anstoß zu einer transparenten Debatte im Rahmen der Atomgesetz-Novelle und der sich konstituierenden Kohle-Ausstiegs-Kommission liefern”, erklärt Weiger.
In einer Abschaltliste für Kohlekraftwerke schlägt der BUND die Blöcke vor, die als erstes vom Netz müssten, um das Klimaziel 2020 erreichen zu können. Es geht um alle größeren Kohlekraftwerke, die vor 1990 ans Netz gegangen sind, um so die Kohlekapazität am Strommarkt auf 20 Gigawatt zu reduzieren. Als eine neue Maßnahme zur Ermöglichung eines sozialverträglichen Kohleausstiegs und der Absicherung der Versorgungssicherheit in Extremsituationen schlägt der Umweltverband die Einführung einer zusätzlichen Kohleausstiegsreserve in Höhe von sechs bis acht Gigawatt vor.
“Das Pariser Klimaabkommen erfordert den Ausstieg aus der Kohle noch vor 2030. Die Bunderegierung ist in der Verantwortung für das Erreichen der Klimaziele, sie muss den Ausstieg gesetzlich festschreiben und für einen gerechten Strukturwandel sorgen. Für das Erreichen des Klimaziels 2020 muss sie jetzt ein Sofortprogramm auf den Weg bringen. Weiteres Abwarten ist unverantwortlich”, so der BUND-Vorsitzende weiter. Durch die klimapolitische Untätigkeit der letzten Jahre hat sich das deutsche “Klimaproblem” immer stärker zugespitzt. Nach den neueren Emissionsprognosen wird das deutsche Klimaschutzziel 2020 um zehn Prozentpunkte verfehlt.
Gleichzeitig zum Kohleausstieg können auch die Atommeiler schneller als gesetzlich vorgesehen vom Netz gehen. Die sieben AKW, die aktuell noch am Netz sind, bedeuten ein ständiges Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung und müssen so schnell wie möglich stillgelegt werden. Die Bundesregierung will die Novelle des Atomgesetzes bislang aber nicht zu einer echten Beschleunigung des Atomausstiegs nutzen. “Der BUND fordert den sofortigen Atomausstieg. Mindestens muss die aktuelle Überarbeitung des Atomgesetzes genutzt werden, um weitere Übertragungen von Strommengen gesetzlich zu verbieten”, sagt Weiger. Ohne diese Übertragung würden die AKW insgesamt zehn Jahre weniger laufen und die Produktion von 300 Tonnen hochradioaktivem Atommüll würde vermieden werden.
Raus aus Atom und Kohle und trotzdem die Energieversorgung sichern – dies ist möglich wenn die Energiewende vorangetrieben wird. “Es geht darum, die Erneuerbaren Energien engagiert weiter auszubauen und die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Energiewende, die im Wesentlichen auf Windenergie und Photovoltaik basiert, zu schaffen”, so Weiger. Dies bedeutet einen Ausbau von flexiblen dezentralen KWK-Kraftwerken, eine Reduktion des Stromverbrauchs, eine optimierte Auslastung der Stromnetze und eine deutliche Steigerung der Möglichkeiten zur Lastreduktion.
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Dabei handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben.
Robert Habeck hierzu: „Das Osterpaket ist der Beschleuniger für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln. Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren Ausbau – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Die erneuerbaren Energien liegen künftig im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen. Insgesamt schaffen wir mit dem Osterpaket die Voraussetzungen für die Energiesicherheit und die Energiesouveränität Deutschlands. Zugleich legt es die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird.“
Habeck erklärte weiter: „Das Osterpaket ist Teil unserer Agenda und ist in den letzten Monaten unter Hochdruck erarbeitet worden. Es hat angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine nun eine doppelte Dringlichkeit erhalten. Zum einen spitzt sich die Klimakrise zu. Zum anderen zeigt der Einmarsch Russlands, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren konsequent voranzutreiben. Das tun wir beherzt und konsequent.“
Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Osterpaket wird nun dem Deutschen Bundestag zugeleitet und geht in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, welches auf über 500 Seiten folgende Einzelgesetze umfasst:
das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG),
das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.
Welche Maßnahmen beinhaltet das Osterpaket konkret?
Es wird als Herzstück des Pakets der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See wird auf ein völlig neues Niveau gehoben. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren bezogen werden.
Es werden umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Erneuerbaren Ausbau voranzutreiben. So werden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, windschwache Standorte verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert.
Der Ausbau der Windenergie auf See soll zukünftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen werden zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze wird beschleunigt, indem Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden.
Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und es werden neue Projekte aufgenommen, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet.
Es werden die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.
Ein Überblickspapier zum Osterpaket und die Gesetzentwürfe finden Sie hier.
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